Fernumzüge ab Köln – NRW und deutschlandweit nach Absprache
Fernumzüge innerhalb Nordrhein-Westfalens und darüber hinaus planen wir individuell – Angebot nach Besichtigung.
- 4,9 · 29 Google-Rezensionen
- Festpreis nach kostenloser Besichtigung
- Standort Köln-Kalk
Fernumzüge innerhalb NRW und darüber hinaus – nach Absprache
Unser Schwerpunkt liegt in Köln und den Nachbarstädten Leverkusen, Bergisch Gladbach, Bonn und Düsseldorf. Umzüge in andere Städte Nordrhein-Westfalens oder in ein anderes Bundesland übernehmen wir ebenfalls – nicht nach Tabelle, sondern individuell: Wir besichtigen Ihren Hausrat, prüfen Strecke, Zugänge und Termin und nennen Ihnen danach einen Festpreis.
Bei längeren Strecken zählt die Fahrzeit stärker als bei einem Umzug innerhalb Kölns. Deshalb klären wir vorher, ob Be- und Entladen an einem Tag möglich sind, wie die Parksituation am Zielort ist und ob dort eine Halteverbotszone beantragt werden muss – das übernehmen wir bei der zuständigen Stadt.
Die Besichtigung ist kostenlos: vor Ort in Köln, per Video oder anhand von WhatsApp-Fotos. Wir melden uns werktags, Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr.
So läuft es ab
Anfrage
Telefon, WhatsApp oder Formular – Startadresse, Zieladresse und ungefährer Termin genügen.
Kostenlose Besichtigung
Vor Ort, per Video oder anhand von Fotos: Wir sehen uns Umfang, Zugänge und Parksituation an.
Verbindlicher Festpreis
Sie erhalten ein schriftliches Angebot. Der Preis gilt, solange der Umfang derselbe bleibt.
Umzugstag
Unser Team kommt zur vereinbarten Zeit; Inhaber Noureddine El Amrani ist erreichbar.
Häufige Fragen
Wie berechnen Sie einen Fernumzug?
Nach Volumen, Strecke, Zugängen an beiden Adressen und Zusatzleistungen wie Montage oder Verpackung. Eine Zahl nennen wir erst nach der kostenlosen Besichtigung – dann als schriftlichen Festpreis.
Machen Sie auch Umzüge nach Berlin, Hamburg oder München?
Auf Anfrage. Wir prüfen jeden Fernumzug einzeln – Termin, Strecke, Zeitplan – und sagen Ihnen ehrlich, ob wir ihn übernehmen können.
Wie ist mein Umzugsgut auf langer Strecke abgesichert?
Es gilt die gesetzliche Haftung nach §§ 451 ff. HGB mit 620 € je Kubikmeter Laderaum (§ 451e HGB); über eine weitergehende Absicherung informieren wir Sie vor Vertragsschluss.
